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Stand:01.04.2004
| 1. |
Allgemeines / Vertragsabschluß |
| 1.1 |
Kaufverträge bis zu einem Wert von 1000,- Euro kommen
durch Bestellung des Kunden zustande, sofern die Sonnenschutz-Zeitler-GmbH
nicht unverzüglich widerspricht. Bei darüber hinaus gehenden
Bestellwerten ist zum Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung
durch die Sonnenschutz-Zeitler-GmbH erforderlich.
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| 2. |
Preise und Zahlungsbedingungen |
| 2.1 |
Für die Lieferung gelten
die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
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| 2.2 |
Unsere Preise verstehen sich
zuzüglich Versandkosten, ohne gesondertes Zubehör, Installation,
Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht
schriftlich eine andere Verein-barung getroffen wurde.
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| 2.3 |
Unsere Rechnungen sind sofort
fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn die Sonnenschutz-Zeitler-GmbH
über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz
zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung
und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst
nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige
Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
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| 2.4 |
Zurückbehaltungsrechte stehen
dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
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| 3. |
Lieferfrist |
| 3.1 |
Die vereinbarte Lieferfrist
beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.
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| 3.2 |
Die Lieferfrist verlängert
sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und
Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung
des Auftrages notwendig sind.
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| 3.3 |
Lieferverzögerungen, die
durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B.
Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden
und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die
Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse.
Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen
dem Käufer unverzüglich mitteilen.
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| 3.4 |
Geraten wir mit der Lieferung
in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle
leichter Fahr-lässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen
nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
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| 4. |
Lieferung, Versand, Gefahrenübergang |
| 4.1 |
Teillieferungen durch uns
sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
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| 4.2 |
Die Versandart, den Versandweg
und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir
nach unserem Ermessen bestimmen.
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| 4.3 |
Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen
vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer
hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell fest-gestellte
Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich
zu rügen und dies anschließend auch der Sonnenschutz-Zeitler-GmbH
mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
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| 5. |
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen |
| 5.1 |
Dem Verbraucher i.S.d. §
13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht
zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb
zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den
Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf
kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen;
zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:die
Sonnenschutz-Zeitler-GmbH, Poststr. 4, 88048 Friedrichshafen.
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| 5.2 |
Bei Ausübung des Widerrufsrechts
trägt der Verbraucher die Rücksendekosten. Wertminderungen
aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher
zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich
auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen
können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt
und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch
qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal
durchgeführt wird.
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| 5.3 |
Ein Widerrufsrecht besteht
grundsätzlich nicht bei: Waren, die nach Kundenspezifikation
gefertigt wurden, z.B. Rolladengurt ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen.
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| 6. |
Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung |
| 6.1 |
Nach Ablauf der zweiwöchigen
Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher
i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur
bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-,
Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache die
Sonnenschutz-Zeitler-GmbH nicht zu vertreten hat, erfolgt
eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch
den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von Sonnenschutz-Zeitler
veranclassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches.
Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit
der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der
zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem
zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises,
abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des
Rechnungs-betrags.
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| 6.2 |
Nimmt ein Käufer, der nicht
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware
nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme
zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten
Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei
denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden nicht oder
in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich
hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen
geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs
des Käufers ist die Sonnenschutz-Zeitler-GmbH berechtigt,
die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich,
bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer
an Sonnenschutz-Zeitler für die entstehenden Lagerkosten
ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro
zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich
in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen
oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich
hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese
geltend zu machen.
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| 7. |
Eigentumsvorbehalt |
| 7.1 |
Wir behalten uns das Eigentum
an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen
(z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.)
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind
wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In
der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
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| 7.2 |
Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen.
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| 7.3 |
Eine Verarbeitung oder Umbildung
der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung.
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| 7.4 |
Der Käufers ist berechtigt,
die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber
seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung
in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
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| 8. |
Gewährleistung / Haftungsausschluß |
| 8.1 |
Wir gewährleisten für eine
Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände
nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern
sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist aus-geschlossen.
Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer
12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen
von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und
Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche
des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
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| 8.2 |
Keine Gewähr übernehmen wir
für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden
sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss
an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel
und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion
oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller
Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder
Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn,
der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind.
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| 8.3 |
Die Gewährleistung erlischt,
wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten
vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht
von Sonnenschutz-Zeitler autorisiert wurden, sofern
der aufgetretene Mangel darauf beruht.
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| 8.4 |
Offensichtliche Mängel sind
unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang
der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind
hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.
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| 8.5 |
Soweit ein Mangel der Kaufsache
innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist
der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung
eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung
berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung
gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt
als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt
sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der
Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die
Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach
Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder
dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend
gemacht werden.
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| 8.6 |
Nach Ablauf des ersten Jahres
ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt,
da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig
unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte Sonnenschutz-Zeitler
im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres
Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert.
Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung
des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen
Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen
der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
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| 8.7 |
Handelt es sich bei dem Käufer
um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres
nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt.
Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken
sich seine Gewährleistungs-ansprüche auf Mängelbeseitigung
oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der
Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB
fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen
Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen,
sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer
nach 8.1 abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs
nach § 478 IV S. 1 BGB.
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| 8.8 |
Durch einen Austausch im
Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen
Gewähr-leistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt
unberührt.
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| 8.9 |
Soweit nicht ausdrücklich
anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des
Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht,
sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,
sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes
beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir
nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer
sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt
ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
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| 8.10
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Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen,
jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Serviceinformationen.
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9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine
Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse,
Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte
über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers
bekannt werden.
10. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen
mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz
zu verarbeiten.
| 11. |
Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit,
anwendbares Recht |
| 11.1 |
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten
und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich
ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel-
und Scheckklagen, Tettnang vereinbart; wir sind auch
berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
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| 11.2 |
Bei Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen
weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr
gilt deutsches Recht.
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Zeitler-Sonnenschutz-GmbH
Poststr. 4
88048 Friedrichshafen
Geschäftsführer:
Kurt
und Helmut Zeitler
Gerichtsstand:
Amtsgericht Tettnang HRB 419
Steuer-Nr.: 61022/00120
UST-ld Nr.: DE145376672
Bankverbindungsdaten:
Sparkasse Bodensee
KtoNr.: 20 123 691
BLZ: 690 500 01
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